Befürworter und Gegner der Windkraft streiten heftig über die Wirkung von Infraschall, den Schallwellen unterhalb der Hörgrenze des Menschen. Einige sagen "was man nicht hören kann, kann auch nicht schaden"; mit demselben Argument müsste Radioaktivität unschädlich sein. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes führt zahlreiche Ergebnisse zusammen. Ein klares Ergebnis ist nicht ermittelbar, weder für die Schädlichkeit, noch für die Unschädlichkeit von Infraschall. Konsequenterweise wird eine breit angelegte Studie angeregt. Die wesentlichen Punkte aus der Studie:

  • Infraschall ist schwer zu analyisieren.
  • Aus der Literaturrecherche im Rahmen der Studie kann kein einheitliches Bild zur Ermittlung und Beurteilung von tieffrequenten Schallen abgeleitet werden. Insbesondere in Deutschland existieren nur wenige Untersuchungen, die sich mit Infraschall beschäftigen.
  • Die Normen für die Beurteilung von Infraschall weisen Defizite auf und sollten deshalb weiterentwickelt werden.
  • Eine Überarbeitung der DIN 45680 findet statt und soll Defizite beseitigen.
  • Da die Hörschwelle (ab dieser Frequenz hört man Töne) bei Menschen individuell ist, gibt es sehr individuelle Belästigungseindrücke.
  • Infraschall kann ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben.

Es wird auf die Schwächen der bundesdeutschen Verwaltungsvorschrift "TA Lärm" eingegangen, die Grundlage für Gutachten bei Bauanträgen für Windenergieanlagen ist. Diese Vorschrift berücksichtigt Infraschall nicht.

Interessant auch die folgende Feststellung: "Vielfach wird unterstellt oder beruht sogar auf eigenen Erfahrungen, dass man sich scheinbar an gewisse Dinge auf Dauer gewöhnen kann, so auch an Lärm, wenn er zum Beispiel nicht zu laut ist (Habituation). Im Allgemeinen tritt jedoch ein Gewöhnungseffekt nur scheinbar auf und ist oft das Resultat einer Verdrängungsstrategie. Eine solche Strategie scheint aber bei tiefen Frequenzen nur schwer möglich zu sein, denn mit steigender Dauer der Exposition nimmt die Empfindlichkeit zu (Sensibilisierung)." Also, man gewöhnt sich nicht an alles - es kann schlimmer kommen.

Die Studie sieht auf Basis der Literaturrecherche keine Notwendigkeit, die Bestimmungen zum Abstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung zu verändern. Dies aber ausschließlich wegen der schwachen Datenlage und nicht, weil die Unschädlichkeit von Infraschall auf den Menschen bewiesen ist.

Einzelne Artikel und Beiträge finden sich auf der Seite einer Bürgerbewegung in Arnsberg.

Ergänzung am 28.11.2014:

Forscher der Ludwig-Maximillians-Universität in München haben in einer Studie bestätigt, dass niederfrequente Töne vom Ohr verarbeitet werden, obwohl die Töne für die Probanden nicht hörbar waren. Weitere Informationen hier.

Siehe auch Linkliste Infraschall

6. November 2014

Die Rheinpfalz Nr. 257, Lokalteil Pfälzische Volkszeitung, Seite 1

Von der Bundesregierung gefördert ist die Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umwelt - und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore)” des Deutscher Naturschutzring,
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V. Sehr umfangreiche Dokumentation. Die Arbeit deckt viele Aspekte der Windenergie und des Baus von Windenergieanlagen ab.

Die Informationen in diesem Artikel sind veraltet. In der Bauausschusssitzung vom 13. April 2015 hat die Stadt Kaiserslautern beschlossen, sämtliche Vorrangflächen für Windenergie aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan zu entfernen. Damit darf an jeder Stelle in Kaiserslautern ein Windrad gebaut werden, wo nicht andere Regeln, wie etwa der Mindestabstand zur Wohnbebauung, verletzt werden.

Worauf beruhen viele der Aussagen und Einschätzungen auf dieser Web-Seite? Der Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 (FNP 2025) der Stadt Kaiserslautern lag im Juli und August 2014 zur Einsicht im Rathaus aus. Der Entwurfsstand ist der 25. Juni 2014. Das Bild wurde im Rathaus aufgenommen. Im FNP 2025 sind Vorrangflächen für Windenergie als gelb schrafierte Flächen eingezeichnet. Die Flächen sind links neben dem Begriff "Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" und rechts unten neben der orangen Fläche, welche die Kasernen der Amerikaner markieren, gut zu erkennen. Auch das ZAK-Gelände ist gut zu erkennen, inklusive der bestehenden kleinen Windräder und der damals noch im Bau befindlichen Ersatzanlagen (Repowering). Bereits im FNP 2025 war erkennbar, wie nah die Windräder der ZAK an die Stadt heranrücken.

Die Kennzeichung der Flächen für Windenergie entspricht in großen Teilen den Ergebnissen des Standortkonzept "Erneuerbare Energien", welches in der Bauausschusssitzung am 28.01.2013 diskutiert wurde. Unterlagen zum Tagesordnungspunkt TOP 2 der Sitzung finden sich hier.

Aus dem Erneuerbare Energien Konzept fotografiert wurden zwei Abbildungen. Bild 1 zeigt die Fläche und listet die Argumente für und gegen die Ausweisung der Fläche als Sondernutzung Windenergie auf. Bild 2 führt die Argumente für die Fläche bei der Autobahn A6 und den Kasernen aus.

Windräder im Wald? Was soll da schon passieren? Denkste!

Man sieht sie von der Ferne. Windräder stehen im Wald, der schlanke Turm ragt heraus, über den Wipfeln dreht sich majestätisch der Rotor. Wie groß ist wohl die Fläche, die von einem Windrad belegt wird? Na ja, es mögen so 100 - 200 Quadratmeter sein, denn der Turm braucht ja nicht viel Platz.

Wer so denkt, denkt falsch. Zum Windradbauplatz müssen

Wege führen, neben dem Windrad ist eine dauerhafte Stellfläche für einen Kran notwendig. Für Wartungszwecke müssen die Rotoblätter schon mal abgenommen werden. Das folgende Bild zeigt einen Bauplatz am ZAK-Gelände, teils auf dem Gelände selbst, der größte Teil der Rodung fand im angenzenden Wald der Gemeinde Mehlingen statt. Die Fläche wird nur zu etwa der Hälfte wieder aufgeforstet, der Rest, immer noch größer als ein halbes Fußballfeld, bleibt als Narbe mit niedrigem Bewuchs oder als Schotterfläche zurück. Bei Sturm sind die ehemals durch benachbarte Bäume geschützten Pflanzen dem Wind ausgeliefert, bis hier eine schützende Krone entsteht, vergehen Jahre.

In der Mitte des Bildes ist eine Person zu sehen. Dies verdeutlicht die Ausmaße. Rechts außerhalb des Bildes ist der Turm der Windenergieanlage. Im Vordergrund stehen noch Transportsicherungen der Rotorblätter.

Das zweite Foto zeigt den Schotterweg. 7 Meter breit, quer durch den Wald. Auch dieser Weg muss bestehen bleiben. Die Forstverwaltung freut sich bestimmt, hat sie doch auf Kosten der Erbauer der Windenergieanlage eine bequeme Zufahrt zu einst schwer zugänglichen Stellen im Wald. Hat da jemals einer gegen das Fällen von Bäumen protestiert? Eigentlich ist es verpönt, Bäume zu fällen, aber für die richtige Investition wird alles gemacht. Windräder haben Priorität, da bleibt der Wald und die Natur eben außen vor.

Also, für die Errichtung wird eine kahle Fläche von mehr als einem Fußballfled benötigt, im Betrieb noch etwa die Hälfte. Anhand der Bilder fällt es schwer daran zu glauben, dass die Motivation für Windenergie der Naturschutz ist.